Anerkennungspartnerschaft
Die Anerkennungspartnerschaft ist ein zeitlich befristeter Arbeitsmarktzugang und eröffnet Arbeitgebern die Möglichkeit, ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation oder Hochschulabschluss zu beschäftigen, um eine Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland zu erreichen..., Quelle Bundesagentur für Arbeit, DIHK