Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Beschäftigte erhalten seit 01.01.2015 mehr zeitliche Flexibilität und Sicherheit,

um Angehörige zu pflegen und doch berufstätig zu bleiben.

Quelle: BMFSFJ

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Betriebliche Pflegelotsende erfolgreich einsetzen

Betriebliche Pflegelotsende erfolgreich einsetzen

Betriebliche Pflegelotsende können einen wichtigen Beitrag leisten,

um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz Pflegeverantwortung langfristig im Unternehmen zu halten.

Quelle: BMFSFJ

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Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung (Leitfaden)

Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung (Leitfaden)

Hier sind Infos zur Situation der Pflegenden und zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammengestellt

und Hinweise dazu wie Unternehmen ihre pflegenden Beschäftigten dabei unterstützen können.

Sie finden Anregungen, Tipps und Checklisten aus der betrieblichen Praxis.

Quelle: BMFSFJ

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Betriebliche Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Betriebliche Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Etwa 5 bis 6 Prozent der Erwachsenen pflegen regelmäßig Familienangehörige. Tendenz steigend.

Doch private Pflege ist nicht immer gut mit der Arbeit vereinbar.

Diese Broschüre stellt acht Schritte vor, mit denen Unternehmen betroffene Beschäftigte entlasten können.

Quelle: Initiative Gesundheit und Arbeit

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Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen

Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen

Diese Broschüre gibt einen kurzen Überblick

über den Unfallversicherungsschutz für Pflegende.

Quelle: BMAS

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Freistellungen zur Pflege und Betreuung

Freistellungen zur Pflege und Betreuung

Es wird gezeigt, welche Regelungstrends zur Gestaltung von Freistellungen

zur Pflege und Betreuung bestehen

und wie die betrieblichen Akteure das Thema aufgreifen.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten

Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten

Wird zur Betreuung von Angehörigen oder zur Führung des Haushaltes

eine Person beschäftigt, können die Aufwendungen hierfür steuerlich begünstigt sein.

Und es reicht aus, wenn Dienstleistungen zur Grundpflege,

d.h. zur unmittelbaren Pflege am Menschen oder zur Betreuung beansprucht werden.

Quelle: Ministerium für Finanzen und Europa Saarland

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Hotlines für Fragen zum Personalwesen

Hotlines für Fragen zum Personalwesen

Sie suchen fachkundigen Rat und eine individuelle Hilfestellung?

Hier finden Sie Kontaktmöglichkeiten für verschiedene Themenbereiche.

Quelle: bewerberAktiv

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