Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten
Wird zur Betreuung von Angehörigen oder zur Führung des Haushaltes
eine Person beschäftigt, können die Aufwendungen hierfür steuerlich begünstigt sein.
Und es reicht aus, wenn Dienstleistungen zur Grundpflege,
d.h. zur unmittelbaren Pflege am Menschen oder zur Betreuung beansprucht werden.
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