Studienfachbezogene Praktika für ausländische Studierende
Ein studienfachbezogenes Praktikum dient dazu, praktische berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen
zu den im Studienfach erworbenen theoretischen Inhalten zu erwerben.
Ausländische Studierende dürfen eine Beschäftigung grundsätzlich nur aufnehmen,
wenn sie einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis) besitzen, der sie dazu berechtigt.
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