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Branchenmindestlöhne
In einigen Branchen gibt es verbindliche Mindestlöhne,
die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.
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Pfändbarkeit von Zulagen
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind unpfändbar.
Demgegenüber sind jedoch Zulagen für Schicht-, Samstag- und Vorfestarbeit pfändbar.
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Sonderzahlungen, Gratifikationen
Sonderzahlungen sind alle Vergütungen,
die ihrem Wesen nach nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören.
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Tantiemen, Gewinnbeteiligungen
Die Tantiemen bilden aus Sicht eines Unternehmens
eine alternative Vergütungsform zu den herkömmlich gezahlten Fixlöhnen.
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Formen der Mitarbeiterbeteiligung
Welche Form der Mitarbeiterbeteiligung die passende ist,
ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und muss individuell angepasst werden.
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Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld ist eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers,
das heißt als Arbeitnehmer hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf die Sonderzahlung.
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Sachbezugswerte 2025
Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft
legen die Höhe des geldwerten Vorteils fest, den ein Beschäftigter dadurch erhält.
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Provisionen und Provisionsvereinbarungen
Die Provision ist ein Leistungsentgelt,
das für die Vermittlung oder den Abschluss von Verträgen gezahlt wird.
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Universalgutscheine als lohnsteuerfreier Sachbezug
Für Mitarbeiterbenefits in Form von Gutscheinen oder Geldkarten gelten seit 2022
strenge Anforderungen an die Lohnsteuerfreiheit.
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Entgelttransparenz und der Auskunftsanspruch
Es ist verboten, Frauen und Männern ein unterschiedliches Gehalt zu zahlen,
wenn der Unterschied auf das Geschlecht zurückzuführen ist.
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Keine Vergütungspflicht für Pflichtpraktikum vor einem Studium
Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren,
haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
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Ermäßigter Lohnsteuersatz bei Überstundenvergütung
Werden die Überstunden mehrerer Jahre auf einmal abgegolten,
können steuerliche Vergünstigungen greifen.
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30 Prozent Nachtzuschlag für Zeitungszusteller
Zusteller, die werktäglich vor 6 Uhr Tageszeitungen austragen,
haben Anspruch auf einen Nachtzuschlag von 30 Prozent.
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